Der Blog versucht Aktivitäten die einen lokalen Bezug zur Ortsgemeinde haben, also mit realen Aktivitäten am Ort verbunden sind, in die digitale Welt zu spiegeln. Er soll eine aktive Diskussionsplattform, mündiger Bürger ohne reale Veranstaltungen ermöglichen. Wir hoffen das die Leser so viel Spaß beim Lesen haben wie die Autoren beim Schreiben.
Die Netzwerkbeauftragte für das Ehrenamt beim Kreis Mainz-Bingen Antoinette Malkewitz. / Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/Bardo Faust
Liebe Vereinsvorstände, Vereinsmanager und Geschäftsführer, aus Ihren Reihen kamen viele Nachfragen, ob auch Kulturschaffende, wie z. B. Musik- und Gesangvereine, in das Corona-Soforthilfeprogramm des Landes fallen. Ich habe beim Kulturminister nachgefragt und folgende Antwort samt Anhang erhalten:
„Die Soforthilfen des Bundes werden branchen- und rechtsformunabhängig gewährt. Ebenso ist eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Es reicht jedwede „wirtschaftliche Tätigkeit“ eines Antragstellers aus, sofern dieser „dauerhaft am Markt“ tätig ist. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen.
Neben Künstlerinnen und Künstlern können somit auch private gemeinnützige Institutionen wie eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs Soforthilfe beantragen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen, wie z.B. das Vorhandensein betrieblicher Kosten, erfüllen. Rein ehrenamtlich betriebene Unternehmen fallen allerdings nicht darunter, auch wenn sie betriebliche Sachaufwendungen haben. Sie müssen mindestens einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte haben.
Ein eigens Hilfsprogramm für Kultur-, Musik- und Gesangvereine besteht nicht.
Weitere, ergänzende Informationen können Sie auch der im Anhang beigefügten Pressemeldung unseres Ministerium entnehmen.“
Meine herzliche Bitte: Wer Fragen dazu hat – und die haben Sie mit Sicherheit – wendet sich bitte direkt an das Kultusministerium oder die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung. Je mehr Vereine sich melden, die nicht unter das Soforthilfe-Hilfeprogramm fallen und dennoch in Not sind, desto besser ist die Wirkungskraft. Vielleicht wird dann nachgebessert – die Hoffnung stirbt zuletzt.
Übrigens: Rheinland-Pfalz hat ein Kulturberater-Team für die Beratung der Kulturschaffenden eingerichtet. Am Donnerstag, 9. April 2020, unterstützt Kulturminister Konrad Wolf die Kulturberaterinnen und Kulturberater Christina Biundo, Dr. Björn Rodday und Roderick Haas bei ihren Beratungstätigkeiten. Von 11:00 bis 13:00 Uhr ist Minister Wolf über die Telefonnummer 06131/6362730 zu erreichen.
Für die Corona-Datenspende-App werden ein Smartphone und ein Fitnessarmband oder eine Smartwatch benötigt. Mit diesen sogenannten Wearables können wir frühzeitig Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus erkennen und die geografische Ausbreitung erfassen.
Lernen Sie den Jahrgang 2019 kennen und, erfahren Sie alles über die spannenden Unterschiede zwischen den Niersteiner und Nackenheimer Ortsweinen oder tauchen Sie tief in unsere Weinphiliosophie ein und verkosten zusammen mit Johannes Hasselbach unsere Top-Rieslinge aus Pettenthal und Rothenberg.
Mit Johannes Hasselbach „Live“ im Video-chat aus unserer Gutsschänke.
Wir hatten die erste Probe dieser Art mit einer Kundengruppe aus Hamburg und man kann wirklich feststellen, dass diese eine tolle, unterhalsame und fröhliche Erfahrung war. Deshalb möchten wir dies auch Ihnen sehr gerne anbieten.
Folgende Proben haben wir vorbereitet:
Donnerstag, 16.4.20 um 20.30 Uhr – Der Frühling ist da – das VDP.GUTSWEIN Paket
Probieren Sie mit uns aus dem Jahrgang 2019: Weißburgunder „vom Kalk“, Grauburgunder „vom Löss“, Sauvignon Blanc „Vom Stein, Riesling „vom Roten Schiefer“ und „Jean Baptiste“ Riesling Kabinett für 55,00 € inkl. MwSt. Anmeldung bis: 12.4.
Donnerstag, 23.4.20 um 20.30 Uhr – Nierstein!Nackenheim!Roter Hang! VDP.ORTSWEINE und VDP.AUS ERSTEN LAGEN
Probieren Sie mit uns: 2017 Nackenheim Weißburgunder, 2018 Nackenheim Silvaner x.T., 2018 Nierstein Riesling und 2018 Nackenheim Riesling für 65,00 € inkl. MwSt. Anmeldung bis: 19.4.
Donnerstag, 30.4.20 um 20.30 Uhr – Große Weine aus Großen Lagen – Die VDP.GROSSE GEWÄCHSE
Probieren Sie mit uns folgende VDP.GROSSE GEWÄCHSE: 2016 Pettenthal Riesling VDP.GG, 2018 Pettenthal Riesling VDP.GG 2016 Rothenberg Riesling VDP.GG, 2018 Rothenberg Riesling VDP.GG für 150,00 € inkl. MwSt. Anmeldung bis: 26.4.
Kleiner Tip: Sie können die Probe natürlich auch gerne mit Ihrem Partner oder eines Mitglieds Ihres Haushaltes genießen. So können Sie die Kosten (und den Wein teilen). Die Plätze für die Weinproben sind begrenzt. Als „Medium“ benutzen wir die Platform ZOOM.us
Die Netzwerkbeauftragte für das Ehrenamt beim Kreis Mainz-Bingen Antoinette Malkewitz. / Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/Bardo Faust
Liebe Vereinsvorstände, Vereinsmanager und Geschäftsführer, die Corona-Krise macht auch vor Sportvereinen nicht halt. Sportvereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind daher grundsätzlich in das Bundesprogramm Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen einbezogen. Was es damit genau auf sich hat, erfahren Sie hier: https://sportbund-rheinhessen.de/unterstuetzung-fuer-in-existenznot-geratene-vereine-moeglich/
Wie verändern sich die Einnahmen Ihres Sportvereins oder -verbandes durch die Corona-Krise geschätzt bis Jahresende 2020? Sportvereine und -verbände sind bis zum 15. April aufgerufen, über das Meldesystem gravierende Einschnitte ihrem zuständigen Dachverband anzuzeigen. Weiter Infos und den Link zur Umfrage gibt es hier: https://sportbund-rheinhessen.de/corona-krise-digitales-meldesystem-fuer-vereine-und-fachverbaende/
Mit den besten Grüßen Im Auftrag Antoinette Malkewitz, Netzwerkbeauftragte Ehrenamt, Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Machen Sie sich selbst, ihren Verwandten oder Freunden zu Ostern eine besondere Überraschung mit demOster-Wein-Paket für nur 55 € inklusive Versand frei Haus*
1x Nackenheimer Riesling CS Trocken
1x Pinot Blanc de Noirs Trocken
1x Cabernet Sauvignon Rosé Trocken
1x Cuvée Muscat Blanc Trocken
1x Sauvignon Blanc Trocken
1x Chardonnay Trocken
inklusive Oster-Dekoration und Oster-Grußkarte (Text frei wählbar)
von uns im bruchsicheren 6er-Karton verpackt und direkt an ihre Wunschadresse versendet (* oder 50 € bei Abholung im Weingut)
United Nackenheim sammelt Informationen für Migranten, Asylbewerber und Flüchtlinge, Paten und Integrationslotsen, sowie für Helfer in der Flüchtlingshilfe in vielen Sprachen.
Flexibilisierung für Vereine: Corona-Ausnahmeregelung für Beschlussfassungen, Versammlungen und Wahlen
Im Rahmen des Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere »virtuelle Sitzungen« vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht.
Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet.
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