Hilfsprogramm für Sportvereine – Meldung von zu erwartenden finanziellen Schäden

Die Netzwerkbeauftragte für das Ehrenamt beim Kreis Mainz-Bingen Antoinette Malkewitz. / Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/Bardo Faust

Liebe Vereinsvorstände, Vereinsmanager und Geschäftsführer,
die Corona-Krise macht auch vor Sportvereinen nicht halt. Sportvereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind daher grundsätzlich in das Bundesprogramm Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen einbezogen. Was es damit genau auf sich hat, erfahren Sie hier: https://sportbund-rheinhessen.de/unterstuetzung-fuer-in-existenznot-geratene-vereine-moeglich/

Wie verändern sich die Einnahmen Ihres Sportvereins oder -verbandes durch die Corona-Krise geschätzt bis Jahresende 2020? Sportvereine und -verbände sind bis zum 15. April aufgerufen, über das Meldesystem gravierende Einschnitte ihrem zuständigen Dachverband anzuzeigen. Weiter Infos und den Link zur Umfrage gibt es hier: https://sportbund-rheinhessen.de/corona-krise-digitales-meldesystem-fuer-vereine-und-fachverbaende/

Mit den besten Grüßen
Im Auftrag Antoinette Malkewitz, Netzwerkbeauftragte Ehrenamt, Kreisverwaltung Mainz-Bingen

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