Im heutigen Artikel der AZ zur Gemeinderatssitzung in Nackenheim wurde leider nicht über die doch recht informative Einwohnerfragestunde berichtet.
Nachdem der Tagesordnungspunkt eröffnet wurde und zunächst keiner der Anwesenden eine Frage hatte, frage ich zunächst den Gemeinderat ob ich über den Status des Internetausbaus berichten solle. Dies wurde bejaht und die Informationen findet man auch am Ende des AZ Artikels. Als ich dann meine Frage zum Status des Arbeitskreis Carl Zuckmayer Halle stellen wolle, meldete sich die Fraktionsvorsitzende der SPD, Frau Schöppenthau, und verwies auf die Geschäftsordnung, nach der nur 1 Frage pro Einwohner gestattet sei, und diese habe ich ja wohl gehabt. Ich war so verblüfft ob der Tatsache dass man meine Information als Mitglied des Internet Arbeitskreis Nackenheim als Frage wertete, das ich Eva Anna Alten bat die Frage für mich zu stellen.
Tatsächlich steht in der Geschäftsordnung in §21:
„Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten……Die in Absatz 1 Bezeichneten können in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage stellen; eine Zusatzfrage ist zu gelassen.“
Sicherlich kann man darüber streiten ob eine Information eine Frage ist, aber ich hatte ja gefragt ob ich informieren soll und damit eine Frage gestellt. Aber es wurde noch besser.
Eine Bürgerin stellte eine Frage zum, von Rene Adler vorgestellten, Müllcontainerkonzept, welches ich hier einfach mal einfüge damit sich jeder Bürger darüber informieren kann was beschlossen wurde. Hier das Standortkonzept für Container_REV003_21072014
Auf Antrag von Frau Schöppenthau wurde die Frage der Bürgerin zurückgewiesen, da sie sich auf einen Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzung beziehe.
Auf meinen Einwand, man möge den Paragraphen der Geschäftsordnung bitte benennen und dort nachsehen, konnte keiner der Anwesenden Ratsmitglieder dies tun. Hätte man dies getan dann hätte man dort folgendes entdeckt:
„Der/die Vorsitzende hat Fragen zurückzuweisen sowie die Außerung von Vorschlägen und Anregungen zu unterbinden, wenn
1. sie nicht den Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen, oder
2. sie sich auf nachfolgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, oder
3. sie Angelegenheiten betreffen, die gemäß § 5 Abs. 2 und 3 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, oder
4. die reguläre Dauer der Einwohnerfragestunde bereits um mehr als 15 Minuten überschritten ist, sofern nicht der Ortsgemeinderat ihre Verlängerung beschließt.“
Wie man sieht hätte die Frage beantwortet werden müssen, da keiner der 4 Gründe für eine Zurückweisung gegeben war!
Was mich am meisten verwundert hat war das ausgerechnet die SPD Einwohnerfragen verhindert. Hatte sie nicht vor der Kommunalwahl immer wieder verkündet die Bürger stärker zu beteiligen. Z.B. im Dialog vom 17.4.2014 am Beispiel des Bürgerhaushaltes.
Das die anderen Fraktionen, hier ohne Widerspruch mitgehen ist völlig unverständlich. Vielleicht waren sie auch einfach zu verblüfft um zu reagieren, da bisher jeder Bürger, auch mehrmals, fragen durfte und Vorschläge einbringen konnte. Und das die 30 Minuten, die eine Fragestunde maximal dauern sollte, überschritten wurden habe ich ebenfalls noch nicht erlebt.
Ich werde dies weiter beobachten und darüber berichten, da ich der Meinung bin das hier unsere Bürgerrechte unzulässig beschnitten werden.