Die FWG Nackenheim stellt ihr Programm und ihre Kandidaten vor.
Ort: Nackenheim, Ortsmuseum, Am Kirchberg
Zeit: 30.04.2014, 19.30 Uhr
Alle Nackenheimer sind recht herzlich eingeladen.
Heute ist die letzte Gelegenheit das Osterei auf der Seite der CDU Bürgermeisterkandidatin Margit Grub zu finden.
Die Gerüchteküche sagt das zusammen mit der Flasche Wein auch eine Einladung zu einem typisch Nackenheimer Event verschenkt wird.
Also nix wie hin – und das Osterei finden… http://www.margit-grub.de
Angeregt durch den Artikel „Friedhofsruhe“ im SPD Dialog 16 bin ich mal der Frage des Friedhofs Arbeitskreises nachgegangen. Im Artikel wurde Herr Rotter zitiert: „Bernd Rotter, der sich spontan zur Verfügung gestellt hat, wundert sich: „Ende Januar habe ich mich zur Mitarbeit bereit erklärt, bis heute aber noch keine Information erhalten, ob und wann die Arbeitsgruppe zustande kommt„.“
Bei der Wahlprogrammvorstellung der CDU Nackenheim habe ich diese Frage einfach mal gestellt. Die erhaltene Antwort möchte ich hier einfach mal zusammenfassen.
Irgendwie kommt es mir vor als würde zu Zeiten der Kommunalwahl eine Mauer durch Nackenheim laufen.
Der Eine tut so als würde er nicht verstehen, das nicht ein fertiges Konzept beauftragt wird, sondern ein Berater hier (gegen Einwurf kleiner Münzen) die Konzepterstellung unterstützen soll.
Der Andere tut so als würde er die Diskussion nicht wahrnehmen, und „vergisst“ die potentiellen Arbeitskreismitarbeiter über die Situation zu informieren.
Mein persönliches Fazit:
Wenn ich dies nicht zum Wahlkampfthema machen will, so wie die SPD in Nackenheim, würde ich nicht eine Seite in einer Wahlkampinformation darüber schreiben, sondern einfach ein Telefonat mit unserem Ortsbürgermeister führen. Aber dies ist sicherlich in Wahlkampfzeiten zu viel verlangt.
Nachdem am Dienstag bekannt wurde, dass die Republikaner keinen Wahlvorschlag für die Kreistagswahlen am 25. Mai 2014 eingereicht haben, zeigte sich Helga Lerch, Spitzenkandidatin und Fraktionsvorsitzende der FDP im Landkreis Mainz-Bingen, hocherfreut. „Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass sich dieses mal nur demokratische Parteien um Mandate im Kreistag bewerben und es beruhigt mich sehr, dass es in diesem Landkreis keinen Nährboden für rechtsradikales Gedankengut gibt“, erklärte Lerch.
Verwundert darüber ist sie aber nicht. „Die politische Arbeit, die der Mandatsträger der REPS in den vergangenen fünf Jahren geleistet hat, ist nicht messbar. Seine Performance beschränkte sich auf wenige Anfragen und hat klar gezeigt, wie substanzlos die Arbeit dieser Partei ist“, ergänzte Lerch.
Anders als vollmundig angekündigt, hat die AfD auch keinen Wahlvorschlag eingereicht. Diesen Umstand erklärt sich Lerch damit, „dass die AfD eine Einthemenpartei sei und daher auf alltägliche Fragen der Kommunalpolitik keine Antwort wisse“.
Die FDP Nackenheim heißt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs RLP zum Kommunalwahlgesetz gut. Die rot-grüne Landesregierung hatte das Wahlgesetz dahingehend geändert, dass jeder Wahlzettel mit dem Hinweis „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ sowie der Angabe des gegenwärtigen Geschlechteranteils im jeweiligen Rat bedruckt sein sollte.
„Es ist vollkommen klar, dass hier versucht wurde auf die Wählerinnen und Wähler Einfluss zu nehmen. Durch die Instrumente des Kumulierens und Panaschierens hat man ohnehin die Möglichkeit den Rat nach seinen persönlichen Vorstellungen zusammenzustellen“, erklärt Moritz Mergen, Bürgermeisterkandidat der FDP Nackenheim. Daher war es für die Nackenheimer Liberalen auch keine Überraschung, dass der VGH die „unbedingt zu schützende Freiheit der Willensbetätigung im Zeitpunkt des eigentlichen Wahlaktes“ durch das rot-grüne Gesetz gefährdet sieht und es für die kommende Wahl am 25. Mai 2014 ausgesetzt hat.
„Wir leiden hier in Nackenheim auch unter dem ideologischen Wahn dieser Landesregierung. Als Beispiele kann man hier die Pläne zur Landesentwicklung und Landesraumordnung nennen, die Nackenheim in seinem Wachstum und seinen Möglichkeiten Haushaltskonsolidierung beschneiden. Man traut weder den Wählern noch den Kommunen zu, dass sie eigenverantwortlich und umsichtig handeln. Dieses grundsätzliche Misstrauen ärgert mich sehr und ist ungerechtfertigt“, fügt Mergen hinzu.
Kontakt: FDP Nackenheim, Moritz Mergen, moritz.mergen@gmail.com ,0176/63604989
Gestern informierte die AZ unter dem Titel „Schick Kandidat zum Schein“ über eine Beschwerde der CDU, beim Wahlausschuss des Landkreises, gegen die Kandidatur des, noch bis 2017 amtierenden, Landrates Claus Schick auf der Liste der SPD für die Kreistagswahl im Mai. Die CDU vertritt den Standpunkt, dass Schick nicht kandidieren könne, da er niemals Kreistagsmitglied werden kann, ohne seinen Posten als Landrat aufgeben zu müssen.
In §5 des rheinlandpfälzischen Kommunalwahlgesetzes findet man folgendes:
„ §5 KWG – Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
(1) Wer zum Mitglied des Gemeinderats gewählt ist und die Wahl angenommen hat, darf nicht gleichzeitig hauptamtlich tätig sein als
1. Beamter oder als Beschäftigter (soweit er nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichtet) der Gemeinde,“
Ich persönlich halte die Beschwerde für aussichtslos. Aber die CDU will wohl darauf aufmerksam machen dass anstelle von Herrn Schick wohl ein „Nachrücker der SPD Liste“ in den Kreistag einziehen wird.
Welche Auswirkungen hat die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat für die Gemeinderatswahl in Nackenheim?
Viel interessanter ist für mich die Frage, was dieser Paragraph für uns in Nackenheim bedeutet. Hier ist die SPD in einer ähnlichen Situation, da Frau Schöppenthau als Gemeindesekretärin Beschäftigte der Gemeinde ist.
Wird sie zur Bürgermeisterin gewählt, wovon sie auf ihrer Website ausgeht, muss sie ihren Job aufgeben. Ich vermute das sie dies auch tun wird.
Was aber wenn sie in den Gemeinderat gewählt wird? Sie müsste ja dann ihren Job aufgeben. Oder wird sie auf die Ratsmitgliedschaft verzichten, sollte sie nicht zur Bürgermeisterin gewählt werden?
Ich habe mir vorgenommen Frau Schöppenthau darauf anzusprechen.
Der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises, Jan Metzler, lädt, zur nächsten offenen Bürgersprechstunde am Donnerstag, den 27. März, ein . Diese findet nachmittags zwischen 14 und 16 Uhr in Bodenheim, in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Dollesplatz 11 in Bodenheim, statt.
Wer Rat und Hilfe braucht ist herzlich zu den Bürgersprechstunden eingeladen. Eine Voranmeldung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber zur besseren Koordination gern telefonisch unter 030/ 22772179 vorgenommen werden. Für dringende oder komplexe Angelegenheiten, nimmt sich Jan Metzler nach Vereinbarung auch an einem separaten Termin Zeit für ein persönliches Gespräch.