Morgen in Nackenheim – Der Gemeinderat tagt

og 2015 Gemeinderat märzAm Montag, 16.03.2015, um 19:30 Uhr findet im Raum 3 der Carl- Zuckmayer-Halle, Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Ortsgemeinde Nackenheim, 05.03.2015 Margit Grub, Ortsbürgermeisterin

Achtung, die Einwohnerfragestunde wurde an den Begin der Sitzung verlegt, so wird verhindert das Bürger Fragen zu aktuellen Themen der laufenden Sitzung stellen können. Damit auch jeder die Regeln der Einwohnerfragestunde kennt wurde der §21 der Geschäftsordnung mit abgedruckt.

*) § 21 Einwohnerfragestunde

IMG_0199.jpg(1) Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14. Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

(2) Die Einwohnerfragestunde wird vom/von der Ortsbürgermeister/in im Benehmen mit den Beigeordneten mindestens vierteljährlich anberaumt; sie ist in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ortsgemeinderatssitzung aufzunehmen. Sie soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

(3) Fragen sollen dem/von der Ortsbürgermeister/in nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

(4) Der/die Vorsitzende hat Fragen zurückzuweisen sowie Äußerungen von Vorschlägen und Anregungen zu unterbinden, wenn

  1. sie nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen, oder
  2. sie sich auf nachfolgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, oder
 3. sie Angelegenheiten betreffen, die gemäß § 5 Abs. 2 und 3 in

nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, oder

4. die reguläre Dauer der Einwohnerfragestunde bereits um mehr als 15 Minuten überschritten ist, sofern nicht der Ortsgemeinderat ihre Verlängerung beschließt.
In den Fällen der Nummern 2 und 4 sind die betreffenden Fragen oder Äußerungen bei der nächsten Einwohnerfragestunde vorrangig zuzulassen.

(5) Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Die in Absatz 1 Bezeichneten können in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage stellen; eine Zusatzfrage ist zugelassen.

(6) Fragen werden mündlich vom/von der Vorsitzenden beantwortet. Die Fraktion sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu der Antwort kurz Stellung nehmen. 
Kann die Frage in der Einwohnerfragestunde nicht beantwortet wer- den, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfrage- stunde, sofern nicht der Fragesteller der schriftlichen Beantwortung zustimmt. Der/die Ortsbürgermeister/in hat den Ortsgemeinderat über den Inhalt einer schriftlichen Beantwortung zu informieren.

(7) Werden Vorschläge und Anregungen unterbreitet, so können zunächst der/die Vorsitzende, danach die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, hierzu Stellung nehmen.

(8) Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

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