Kommunalwahl – Bürger der Europäischen Union können mitwählen

ichgehwaehlen.jpgIn Rheinland-Pfalz können Bürger aus EU (Europäische Union) Staaten, bei den Kommunalwahlen  wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU, die am Tage der Stimmabgabe:

 

  • 18 Jahre sind
  • seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen

Meist sind EU Bürger auch in den Gemeinden gemeldet und erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Dies gilt jedoch nicht für ausländische Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind. Das sind zum Beispiel Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung sowie Angehörige der hier stationierten ausländischen NATO-Streitkräfte, einschließlich deren Familienangehörigen im gleichen Haushalt.

Wenn diese Personen an der Kommunalwahl teilnehmen wollen, müssen Sie die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Bis zum 18. April kann man die Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der VG-Verwaltung beantragen.

Hier der gesamte Text der Bekanntmachung:

„Bekanntmachung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim als Verbandsgemeindewahlleiter zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten
der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

 Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, von 8.00 bis 18.00 Uhr findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters, des Kreistags, des Verbandsgemeinderates und der Gemeinderäte und am Sonntag, dem 8. Juni, von 8.00 bis 18.00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters in den Gemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim statt.

 Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 18. April 2014, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Wahlamt, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, zu beantragen.

 Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke erhalten Sie beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Bodenheim.

Bodenheim, den 07.03.2014

Dr. Robert Scheurer Verbandsgemeindewahlleiter“ 

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