Bürgerhaushalt in Nackenheim – Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf des  Doppelhaushalt 2019/20 und seinen Anlagen wurde zur Einsichtnahme, mit der Veröffentlichung im Nachrichtenblatt vom 2. November, bereitgestellt. Damit besteht innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen durch die Bürger. (Bekanntmachung der Ortsgemeinde Nackenheim nach § 97 Abs. 1 GemO im Nachrichtenblatt 44 /2018) 

Wer sich hier einen Überblick verschaffen will, welche Investitionen durch die Gemeinde in den nächsten 2 Jahren geplant sind, kann dies, durch Lesen des Kapitel 2 „Erläuterungen zum Doppelhaushalt 2019 und 2020“ (Seite 13-17) tun. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen in 2019 erschien mir das eine interessante Lektüre.  

Mal abgesehen davon das sich im Vorbericht ein kleiner Kommafehler eingeschlichen hat, geben die einzelnen Erläuterungen (Seite 14 ff. ) sicherlich an der ein oder anderen Stelle Anlass zu Diskussionen oder auch die Möglichkeit für die Parteien ihre Vorschläge zur Diskussion zu stellen. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 und 2020 liegt mit dem Doppelhaushalt 2019/20 und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 251, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 mit dem Doppelhaushalt 2019/20 und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-bodenheim.de zur Einsichtnahme bereit.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Nackenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung (vom 2. November im Nachrichtenblatt 44 / 2018) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 mit dem Doppelhaushalt 2019/20 und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich (bedeutet das eine EMail nicht ausreichtan die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Stichwort Bürgerhaushalt Nackenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

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