Internetausbau – Es rettet uns kein höh’res Wesen, kein Gott, kein Kaiser noch Tribun

Deutscher_Bundestag_logoAm Wochenende habe ich die „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/13354“ gelesen.  Die Anfrage beschäftigte sich mit dem Thema „Versorgung mit schnellem Internet und Breitbandpolitik der Bundesregierung“ vom 30. 4. 2013.

 

Hier einige „Höhepunkte“ aus den Antworten:

Die Breitbandversorgung mit mindestens 1 MBit/s ist für 99,7 Prozent aller Haushalte in Deutschland gewährleistet. Satellitenverbindungen bieten Bandbreiten bis zu 20 Mbit/s im Download und stellen eine preisgerechte Alternative für die Breitbandgrundversorgung dar.“

 

Gleichzeitig haben circa 1,9 Millionen Haushalte keine Breitbandgrundversorgung von mindestens 1 Mbit/s mit festnetzbasierter Technologie. Selbst wenn man die LTE (240.000) und Satelliten (35.000) basierende Anschlüsse hinzunimmt kommt man bei einer Gesamtzahl von 40,5 Mio. Privathaushalten nicht wirklich auf die 99,7%. Aber vielleicht beherrsche ich ja die Prozentrechnung nicht.

 

Es ist ein wenig erschreckend, was die Bundesregierung generell als schnelles Internet versteht. Das sind nämlich 1 Mbit/s. Im Ausland würde man über die deutsche Definition von schnellem Internet nur schmunzeln. Sind doch Staaten wie Südkorea im Durchschnitt mit 14 Mbit/s unterwegs. Und wir? Wir sind in einem internationalen Vergleich auf Platz 19, also ganz weit hinten mit gerade einmal durchschnittlich 6 Mbit/s. Das macht sich auch in Studien bemerkbar. So z.B. die Studie der Europäischen Kommission „Broadband coverage in Europe in 2011“. Darin wird Deutschland ein Platz ganz weit hinten (22.) bescheinigt, wenn es um die Verfügbarkeit des Glasfasernetzes geht.

 

Auf die Frage: „Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass zwischen den Angaben, die dem Breitbandatlas zu entnehmen sind, und der tatsächlichen Breitbandverfügbarkeit in Deutschland eine Diskrepanz besteht?

Antwortet die Bundesregierung: „Die Daten des Breitbandatlas beruhen auf freiwilligen Lieferungen der Breitbandanbieter. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen, Daten bereitzustellen…..Aufgrund der detaillierten Erhebungsmethode wird ein sehr valides Ergebnis erreicht.“

 

imagesCADETZCLDabei scheint selbst die Bundesnetzagentur die Validität der Angaben zu bezweifeln.

Im Auftrag der Bundesnetzagentur hat die Initiative Netzqualität im Rahmen einer Studie ermittelt, in welchem Umfang die tatsächlich erreichte Datenübertragungsrate von der versprochenen „bis zu“-Rate abweicht. Der Studie liegt mit knapp einer Viertelmillion ausgewerteter Messungen eine äußerst umfangreiche Datenbasis zugrunde. Mit ihrer Teilnahme an der Messung haben die Internetnutzer damit die Bundesnetzagentur unterstützt, ein stabiles Abbild der tatsächlich verfügbaren Leistungen zu erhalten.

Die AZ fasste die Ergebnisse wie folgt zusammen:

Nur jeder fünfte Endkunde (19,5 Prozent) hat demnach die vertraglich vereinbarte Bandbreite gemessen. 69,2 Prozent erreichten nur die Hälfte der versprochenen „Bis zu“-Bandbreite, so das Fazit. Besonders weit klaffen der Studie zufolge Wunsch und Wirklichkeit bei den schnellen LTE-Verbindungen auseinander, die die großen Telekommunikationsunternehmen derzeit massiv bewerben. In der Bandbreitenklasse von 25 bis 50 Megabit pro Sekunde profitieren nur 1,6 Prozent der Kunden von der versprochenen Leistung, 23,3 Prozent können zumindest die halbe Übertragungsrate nutzen.

(Quelle: Rhein Main Presse, Allgemeine Zeitung, Ausgabe Landskrone vom Donnerstag, 18. Mai 2013 )

 

Unbeirrt und realitätsfern geht es in der Antwort auf die Anfrage fröhlich weiter:

Im Vergleich mit Digitalen Agenda Europas sind die Ziele der Bundesregierung

sehr ambitioniert, da die Bundesregierung bereits 2018 eine flächendeckende

Verfügbarkeit mit ≥ 50 Mbit/s anstrebt. Im Gegensatz dazu strebt die EU bis

2020 eine flächendeckende Verfügbarkeit von ≥ 30 Mbit/s an.“

 

Nackenheim DSLAuf die Frage, „Wie stellt der Bund sicher, dass in den Gebieten, in denen eine betriebswirtschaftlich rentable Bewirtschaftung von Breitbandnetzen nicht möglich ist, der öffentlichen Hand die für den Breitbandausbau notwendigen Gelder zur Verfügung stehen?“

antwortet die Bundesregierung: „Allein in 2012 wurden …Bundesmittel in Höhe von 16,2 Mio. Euro bewilligt. Die Förderung des Breitbandausbaus ist nicht alleinige Aufgabe des Bundes, sondern muss von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geschultert werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung, dass einige Bundesländer bereits Förderprogramme initiiert haben.

 

Schaut man sich an das die Telekom in 2012 für den Ausbau in Nackenheim allein 72.000 Euro gefordert hat, kann man sich vorstellen das der Finanztropfen der Bundesregierung bereits vor dem Auftreffen auf den heißen Stein in der Luft verdampft.

 

Zur Landesförderung in Rheinlandpfalz hatte ich ja bereits im Blog ausführlich unter dem Titel „Schnelles Internet in Nackenheim – Die Politik lobt die gute Versorgung im Land – doch die Realität sieht anders aus“ kommentiert. Also ist hier auch nichts für Nackenheim zu holen.

 

IMG_0199Die, aufgrund ihrer aktuellen Finanzlage, oft als „Griechen der Verbandsgemeinde“ bezeichnete Nackenheimer Gemeinde, kann aufgrund der Schuldenlast und der damit verbundenen Auflagen der Kommunalaufsicht, Beiträge zum Ausbau nur über Spenden der Bürger aufbringen.

 

Mein Fazit zum finanziellen Aspekt des Inernetausbau für Nackenheim:

Uns aus dem Elend zu erlösen: können wir nur selber tun!

 

Ein guter Begin ist die Teilnahme meiner Leser an der Internetbefragung der Bürger von Nackenheim

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