Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich spätestens bis zum 9. Mai 2014 bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung zur Überprüfung des Stimmrechts melden.
Auf der Rückseite der Benachrichtigung können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies macht bei ca. 90 möglichen Kreuzchen durchaus Sinn.