Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt ein weiteres Kapitel, in einer scheinbar nicht enden wollenden Geschichte (Geschichte weiterlesen …). Erstmalig habe ich auf eine E-Mail eine Eingangsbestätigung erhalten. Und es hat nur einen Monat gedauert.
Dennoch habe ich mich wirklich sehr über diese Mail gefreut, und mich am nächsten Tag bedankt und bezüglich einer weiteren Eingabe nachgefragt. Bisher, also nach 2 Tagen, habe ich noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Mal schauen wann diese kommt.
Hier die komplette Antwort:
„Internet: www.datenschutz.rlp.de
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Datum: 09.09.2013
Gesch.Z.: x.xx.xx.xxx
Ihr Zeichen:
Sehr geehrter Herr Stey,
ich danke Ihnen für die Übersendung Ihrer Nachfrage vom 9. August 2013. Eine generelle Übermittlung von Anfragen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) per Post ist entgegen Ihrer Vermutung nicht erforderlich. Der LfDI beantwortet eingehende Anfragen unabhängig davon, auf welchem Wege sie gestellt wurden. Entschuldigen möchte ich mich dafür, dass Sie – entgegen der gängigen Praxis des LfDI – keine Eingangsbestätigung erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen“
Na schau‘n wir mal wie es weitergeht….