Diese Seite wird ständig aktualisiert und spiegelt die aktuellsten Informationen zum November-Lockdown für Nackenheim wieder. Sollen auch ihre Informationen hier erscheinen so senden sie diese bitte an notizen@blog.stey-nackenheim.de
Letzte Änderungen:
- 12. April 2021: Landkreis Mainz-Bingen neue Allgemeinverfügung (gültig ab Mittwoch 14.04.2021)
- 11. April 2021: Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 22. März 2021 (Version vom 9.4.21)
Konsolidierte Fassung vom 20. März 2021
Vergleich mit der letzten Verordnung - Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen Vom 10. April 2021 [tritt am 12. April in Kraft]
- Hygienekonzepte – Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über einzuhaltende Hygienepläne verschiedener Bereiche.
- Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbuße nach §24 der 18. CoBeLVO (Stand: 26. März 2021)
- Auslegungshilfe (Stand: 07. April 2021)
- RLP 28. März 2021:Begründung der 18. CoBeLVO
Auslegungshilfe (Stand 24.03.2021)
Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbuße nach §24 der 18. CoBeLVO (Stand 26.03.2021)
Landkreis Mainz-Bingen: 28. März 2021 Regelungen, die zusätzlich für den Landkreis-Mainz-Bingen getroffen wurden, finden Sie in dieser Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, den 28. März 2021 in Kraft.
Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 22. März 2021 - Gültig ab 20.März 2021: Achtzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) Vom 20. März 2021
Vergleich der 17. und 18. Verordnung
Muxum öffnet wieder Sonntags - Gültig ab 8.März 2021: Siebzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO)Vom 5. März 2021
Vergleich der 16. und 17. Verordnung
Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 08. März 2021
https://draftable.com/compare/PwvLQNVDexUo
Update zu den Corona-Schnelltestzentren „für alle“ in der Verbandsgemeinde Bodenheim - Gilt ab 1. März 2021 RLP: 16. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (16. CoBeLVO) vom 26. Februar 2021
- Begründung zur Sechzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 2021
- Auslegungshilfe für die 16. CoBeLVO[Stand 26. Februar]
- Vergleich der 15. und 16. Verordnung
- Ältere Änderungen siehe LOG
- Koordination von Hilfsangeboten und Hilfsgeesuchen in Nackenheim
- Ärzte und Gesundheitsversorgung
- Gaststätten
- Gottesdienste
- Testmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen, Kindertagesstätten, (teil)stationären Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie Kindertagespflegepersonen:
- Schulen
- Vereine und Initiativen
- Generelle Regelungen und Verordnungen
Koordination von Hilfsangeboten und Hilfsgeesuchen in Nackenheim
Coronatelefon der Ortsgemeinde: Wie es funktioniert sieht man hier: https://blog.stey-nackenheim.de/coronavirus-koordination-von-hilfsangeboten-in-nackenheim/
Ärzte und Gesundheitsversorgung
Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.
Vorerst vom 19.10.2020 bis 31.12.2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
(Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/corona-krankschreibung-per-telefon-als-ausnahme-bei-erkaeltung_242_511792.html )
Neue Regelungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe ab 1. Juli
Die aktuell geltenden Verordnungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe laufen, wie geplant, am 30. Juni aus, so dass vor diesem Hintergrund die Maßnahmen bei den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe neu bewertet wurden.
Quelle und Einzelheiten: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/neue-regelungen-fuer-einrichtungen-der-pflege-und-der-eingliederungshilfe-ab-1-juli-1/
Gaststätten
Gaststätten, Gutsschänken, Lieferdienste und Abholmöglichkeiten in Nackenheim (31.10.2020)
https://blog.stey-nackenheim.de/gaststaetten-gutsschaenken-lieferdienste-und-abholmoeglichkeiten-in-nackenheim/
Gottesdienste
Evangelische Kirchengemeinde: Wir haben wieder angefangen, in unseren Häusern Gottesdienste zu feiern. Auch an den kommenden Sonntagen findet jeweils um 9:00 Uhr in Bodenheim und um 10:30 Uhr in Nackenheim ein Gottesdienst statt. Mund-Nasen-Schutz ist obligatorisch, die Besucherzahl ist leider begrenzt. Die genauen Bedingungen haben wir in unseren Schaukästen ausgehängt, Sie können sie aber auch gleich hier online lesen oder auch herunterladen. Bitte klicken Sie dazu auf
Quelle: https://kibona.de/aktuell/aktuell/wir-feiern-wieder-gottesdienste
Pfarrei St. Gereon Nackenheim: Auch für uns bringen die neuen Regelungen, die morgen in Kraft treten, Veränderungen. Zuerst wären da die Sitzungen der Gremien, die online stattfinden werden. Hinzukommt, dass in den Gottesdiensten ab morgen die Maske auch auf dem Platz getragen werden muss. Diesen Beschluss haben wir zuerst eigenständig in einer Abstimmung der PGR gefasst und später wurde das so auch vom Land vorgeschrieben.
Quelle: https://www.facebook.com/NackenheimerCommunity/posts/2264237677055193?locale=de_DE
Öffentliche Gottesdienste wie Hl. Messe, Requien, Wortgottesdienste finden in unserer Pfarrgruppe wieder ab Pfingstsamstag, 30.05.2020, statt. Aber nur in den Pfarrkirchen.
Die Online-Anmeldung ist ab jetzt freigeschaltet. Für den Gottesdienst am Wochenende können Sie sich schon über folgenden Link anmelden: https://bistummainz.de/pfarrgruppe/bodenheim-nackenheim/aktuell/gottesdienste-/
Quelle: https://www.facebook.com/pfarrei.nackenheim/photos/a.118748139663465/176744967197115/?type=3&theater
Testmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen, Kindertagesstätten, (teil)stationären Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie Kindertagespflegepersonen:
Ab dem 01.02.2021 können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten, (teil)stationären Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie Kindertagespflegepersonen anlasslos testen lassen. Ab dem 11.02.2021 können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen ebenfalls anlasslos testen lassen.
Hierzu erhalten die Testberechtigten von ihren jeweiligen Einrichtungsleitungen einen „Berechtigungsschein zur Vorlage in der Testeinrichtung“ (= Berechtigungsschein).
Eine Auflistung der Testeinrichtungen finden Sie hier.
Update zu den Corona-Schnelltestzentren „für alle“ in der Verbandsgemeinde Bodenheim
Die Corona-Schnelltestzentren in der VG Bodenheim, für deren Betrieb wir uns, als DRK mit Unterstützung der DLRG, in Nackenheim und auch der Malteser Hilfsdienst in Lörzweiler unter kompetenter Leitung von Frau Ariana Seifried (DRK) und Herrn Alexander Kessel (MHD) bereit erklärt haben, werden voraussichtlich am 15.03.2021 an den Start gehen. Bis dahin müssen von den Leitungsteams noch letzte wichtige Details im Zusammenhang mit Abläufen der Anmeldung und Befundung geregelt werden.
Die Standorte beider Testzentren in der VG befinden sich am jeweiligen Sitz der beiden Ortsvereine.
Uns findet Ihr in Nackenheim, Henry-Dunant-Straße und unsere Kollegen des Malteser Hilfsdienstes in Lörzweiler, Hohbergstraße.
Die für die Bevölkerung kostenlosen Tests (1x pro Woche) werden in Lörzweiler dienstags und donnerstags jeweils von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr und in Nackenheim jeweils montags und freitags von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr angeboten.
Bitte verfolgen Sie in diesem Zusammenhang die aktuellen Veröffentlichungen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bodenheim unter https://www.vg-bodenheim.de/…/Aktuelles/Verbandsgemeinde/
Schulen
RLP: Dokumente für Schulen
Weitere Maßnahmen an Schulen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Schreiben an Schulen und Sorgeberechtigte
Quelle: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/
Tablets für alle Schülerinnen und Schüler an den Kreisschulen: Angeschafft werden 17.388 Tablets. So kommen diejenigen Kinder als erstes zum Zuge, deren Familien finanziell nicht so gut gestellt sind. Die Basis ist dabei die Lernmittelfreiheit: Wer also nichts für die Schulbücher zahlen muss, muss auch für das Tablet nichts zahlen. Für die übrigen Eltern fallen kosten in Höhe von sieben Euro im Monat an.
Quelle: https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/4687681234.php
Carl Zuckmayer Grundschule Nackenheim:
Schulstart nach den Herbstferien – schulstart_nach_den_herbstferien_2020-21_klasse_1-4-1.pdf
Gymnasium Nackenheim
Maskenpflicht im Unterricht
Quelle: https://gymnasium-nackenheim.de/maskenpflicht-im-unterricht
Vereine und Initiativen
Den aktuellen Nackenheimer Veranstaltungskalender im Browser anzeigen
Quelle: Nackenheimer Community
1. FC Nackenheim: Jugendabteilung setzt Training aus
Da sich die Situation rund um das Coronavirus immer mehr verschärft, regiert die Jugendabteilung des 1. FC Nackenheim jetzt und setzt den Trainingsbetrieb bis auf Weiteres aus. Der Südwestdeutsche Fußballverband hat den Spielbetrieb bereits bis Mitte November ausgesetzt, die Politik wird für kommende Woche tiefgreifende Beschränkungen vornehmen. Aus diesem Grund hat sich die Jugendabteilung um Jugendleiter Martin Imruck für frühzeitige Vorsichtsmaßnahmen entschieden, um die Ausbreitung von Covid-19 im Rahmen unserer Möglichkeiten zu verhindern.
Quelle: http://1fc-nackenheim.de/jugendabteilung-setzt-training-aus/
Repair-Café Nackenheim ist bis zum Jahresende geschlossen.
Quelle: https://www.facebook.com/RepairCafeNackenheim/posts/2731389333794293?locale=de_DE
Digitalbotschafter SINN: Zur Zeit nur virtuelle Veranstaltungen. Unterstützungsanfragen bitte über digitalbotschafter@nackenheimer.community
Quelle: Peter Stey, Digitalbotschafter
KJN: Aufgrund der neuen Kontaktbeschränkungen entfallen ab dem 2.11. wieder alle Gruppenstunden. Wir geben euch Bescheid, sobald wir neue, hoffentlich erfreulichere Nachrichten haben.
Quelle: https://www.facebook.com/kjnackenheim/posts/3352828148147287?locale=de_DE
TUS 06 Nackenheim – Aufgrund der aktuellen Beschlüsse von Bundesregierung und Ministerpräsidenten bleibt unser Sportbetrieb vorläufig bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt und die TuS-Halle geschlossen. Wir rechnen damit, dass die Einschränkungen auch über den 10.01.2021 hinaus verlängert werden, halten Euch aber selbstverständlich über unsere Homepage auf dem Laufenden!
Quelle: EMail
United Nackenheim: Pandemieplan in Kraft getreten.
Alle Kurse in der Werkstatt von Werner Balbach werden abgesagt. Alle Regelsitzungen abgesagt. Keine Bürgersprechstunden der Integrationslotsen im Rathaus bis auf Weiteres.
Quelle: Peter Stey, Moderator United Nackenheim
Pandemieplan: http://blog.stey-nackenheim.de/wp-content/uploads/2020/03/UN-Pandemieplan-2020-03-15.pdf
Informationsdokument zur Durchführung von virtuellen Sprechstunden:
https://nris.nackenheimer.community/keine-sprechstunden-im-nackenheimer-rathaus-auf-unbestimmte-zeit
Generelle Regelungen und Verordnungen
Rheinland-Pfalz RLP
- RLP 10. April 2021: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 10. April 2021 [tritt am 11. April in Kraft]
Achtzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) Konsolidierte Fassung vom 20. März 2021
Vergleich mit der letzten Verordnung - Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen Vom 10. April 2021 [tritt am 12. April in Kraft]
- Hygienekonzepte – Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über einzuhaltende Hygienepläne verschiedener Bereiche.
- Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbuße nach §24 der 18. CoBeLVO (Stand: 26. März 2021)
- Auslegungshilfe (Stand: 07. April 2021)
- RLP 28. März 2021:Begründung der 18. CoBeLVO
Auslegungshilfe (Stand 24.03.2021)
Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbuße nach §24 der 18. CoBeLVO (Stand 26.03.2021) - Gültig ab 20.März 2021: Achtzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) Vom 20. März 2021
Vergleich der 17. und 18. Verordnung - Gültig ab 8.März 2021: Siebzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) Vom 5. März 2021
Vergleich der 16. und 17. Verordnung - Neues Merkblatt ruft Geschäfte und Läden zu solidarischem und hilfsbereitem Umgang mit Menschen mit Behinderung auf
- Quelle: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Kreisverwaltung Mainz Bingen
12. April 2021 Regelungen, die zusätzlich für den Landkreis-Mainz-Bingen getroffen wurden, finden Sie in dieser Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, dem 14. April 2021 in Kraft.
Quelle: https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/Corona.php
Vergleich der Allgemeinverfügungen
.
Kreisverwaltung öffnet wieder für Publikumsverkehr – Termin und Mundschutz sind erforderlich
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist ab Montag, den 11. Mai wieder für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich – allerdings mit bestimmten Sicherheitsvorkehrungen. So ist der Zutritt zur Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger fortan nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese Regeln gelten auch für die Außenstellen in Mainz und Nieder-Olm.
Quelle: https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/1477432420.php
AWB Mainz Bingen
Problemmüllbus startet im Mai wieder
Quelle: https://www.vg-bodenheim-aktuell.de/problemmuellbus-startet-im-mai-wieder/
Verbandsgemeinde Bodenheim
Öffnungszeiten / Erreichbarkeit
Die Mitarbeiter*innen der Verbandsgemeindeverwaltung stehen Ihnen für individuelle telefonische Beratungen oder nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
und Mittwoch von 14:00 – 19:00 Uhr
zur Verfügung. Anliegen, bei denen keine Terminvereinbarung notwendig ist, werden schriftlich (auch per Telefax), telefonisch oder in Textform per Mail bearbeitet. Für weitergehende Anliegen können Termine vereinbart werden.
Wertstoffhof:
Der Betrieb der Wertstoffhöfe und Grünschnittsammelstellen zu den regulären Öffnungszeiten erfolgt unter Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen, um einem Infektionsrisiko sowohl des Personals als auch der Kunden mit dem Corona-Virus vorzubeugen. Um gebotene Abstandsregelungen auf den Plätzen einzuhalten, wird jeweils nur einer begrenzten Anzahl an Fahrzeugen und Personen gleichzeitig Einlass auf die Plätze gewährt. Beim Aufenthalt auf den Wertstoffhöfen und Grünschnittsammelplätzen ist ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und ab dem 19.10.20 zwingend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Der AWB bittet die Kundschaft um verantwortungsbewusstes diszipliniertes Verhalten. Für einen zügigen Ablauf sollte der Abfall bereits zu Hause vorsortiert werden. Es dürfen ausschließlich haushaltsübliche Mengen an Wertstoffen und Grünschnitt in der Größenordnung einer Kofferraumladung angeliefert werden. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten.
Quelle: https://www.awb-mainz-bingen.de/de/Wertstoffhoefe-Aktuelle-Informationen
Ortsgemeinde Nackenheim
Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 22. März 2021 (Version vom 9.4.21)
Liebe Bürger*innen unserer Ortsgemeinde, liebe Erziehungsberechtigte,
auf Grundlage der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021 werden von der Ortsgemeinde Nackenheim folgende Maßnahmen ab dem 22. März 2021 zum Schutz gegen Coronavirus-Infektionen umgesetzt:
https://www.nackenheim.de/og_nackenheim/Info_Corona_OG_Na_Update_adre_09042021_rev025.pdf
Die aktuelle Fassung der Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim wird auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt (www.nackenheim.de) und im Schaukasten am Rathaus veröffentlicht.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
https://draftable.com/compare/PwvLQNVDexUo
Das Service-Telefon der Ortsgemeinde für Bürgerfragen und Hilfeersuchen ist weiterhin täglich an Wochentagen von 8 bis 12 Uhr erreichbar: 06135/9327206 oder per Mail: coronatelefon@nackenheimer.community .
Ausführliche Informationen zum Thema Corona-Pandemie und die aktuellen Rechtsgrundlagen gibt es hier: www.corona.rlp.de.
Wir möchten nochmals eindringlich dazu aufrufen, die Regelungen unbedingt zu befolgen. So dass es hoffentlich bald wieder zu Lockerungen der Maßnahmen kommen kann.
Das Rathaus-Team wünscht Ihnen allen – trotz aller notwendigen Einschränkungen – frohe und besinnliche Weihnachten. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen und Ihren Familien vor allem Gesundheit.
Bleiben Sie gesund! Ihr René Adler, Ortsbürgermeister
Quelle: https://www.nackenheim.de
Rathaus Nackenheim: Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Verwaltung ist telefonisch und per Mail zu erreichen. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf unserer Homepage.
Quelle: https://www.facebook.com/rene.adler.33/posts/2886922254695892
Homepage: https://www.nackenheim.de
ÄNDERUNGSLOG – Historie
- Gültig ab 14. Februar 2021 RLP: Konsolidierte Fassung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) (gilt seit dem 14. Februar 2021)
Begründung der fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) vom 12. Februar 2021
Auslegungshilfe für die 15. CoBeLVO (Stand 12. Februar 2021)
Vergleich der 15.1 und 15.2 Verordnungen
Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 14. Februar 2021
https://draftable.com/compare/alQAZjcwQnyW - Gültig ab 25. Januar 2021 RLP: Erste Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO)vom 22. Januar 2021
- Begründung der ersten Landesverordnung zur Änderung der 15. CoBeLVO vom 22. Januar 2021
- Konsolidierte Fassung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 8. Januar 2021
- Auslegungshilfe für die 15. CoBeLVO (Stand 22. Januar 2021)
- Vergleich der 15. und 15.1 Verordnungen
- Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 25. Januar 2021: https://draftable.com/compare/JuIMBKFJUhmZ
- Testmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen, Kindertagesstätten, (teil)stationären Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie Kindertagespflegepersonen
- Gültig ab 11. Januar 2021 RLP: Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 8. Januar 2021
- Begründung der fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 8. Januar 2021
- Ergänzende Dokumente:
- Auslegungshilfe für die 15. CoBeLVO (Stand 08.01.2021)
- Vergleich der 14. und 15. Verordnung
- RLP: Dokumente für Schulen: Weitere Maßnahmen an Schulen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – Schreiben an Schulen und Sorgeberechtigte
- Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 11. Januar 2021https://draftable.com/compare/AkZmvgOhEQDj
- Gültig ab 22. Dezember RLP :Nicht amtliche konsolidierte Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 14. Dezember 2020[Stand 21.12.2020]
- Erste Änderungsverordnung zur Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 21. Dezember 2020 [am 22. Dezember in Kraft getreten]
- Begründung der ErstenÄnderungsverordnung zur Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 21. Dezember 2020
- Ergänzende Dokumente:
- Auslegungshilfe für die 14. CoBeLVO [Stand 22.12.2020]
- Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbuße nach § 24 der 14. CoBeLVO [Stand 22.12.2020]
- 16. Dezember 2020 Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 16. Dezember 2020
- Gültig ab 16. Dezember RLP: Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 14. Dezember 2020
- Begründung der Vierzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 14. Dezember 2020
- Auslegungshilfe für die 14. CoBeLVO [Stand 15.12.2020]
- Vergleich der 13. und 14. Verordnung
- Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 8. Dezember 2020[am 9. Dezember in Kraft getreten]
- Begründung der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion
- 30. November 2020 Gültig ab 1. Dezember: Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020 Begründung der Dreizehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020
- Einen Vergleich der Verordnungen findet man hier…
- Auslegungshilfe für die 12. CoBeLVO, Stand 20.11.2020
- Die Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen wurden auf Grundlage der Dreizehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020 angepasst.
- Einen Vergleich zum letzten Brief des Bürgermeisters findet man hier…
- 7. November 2020 RLP: Konsolidierte Fassung der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober [tritt am 9. November in Kraft]
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 6. November 2020 [tritt am 9. November in Kraft]
- 2. November 2020 Informationen zur KJN, 1. FCN und kath, Gottesdiensten
- 31. Oktober 2020 Der November-Lockdown ab 2.11.2020
- RLP: Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 [gilt ab dem 2. November]
- Auslegungshilfe für die 12. CoBeLVO, Stand 31.10.2020
- Schreiben an Schulen nach den Beschlüssen zwischen Bund und Ländern vom 28.10.2020 – 30. Oktober 2020
- Gymnasium Nackenheim – Maskenpflicht im Unterricht
- Gaststätten, Gutsschänken, Lieferdienste und Abholmöglichkeiten in Nackenheim (31.10.2020)
- Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 02. November 2020
- 19. Oktober 2020 Ärzte: Vorerst vom 19.10.2020 bis 31.12.2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
- KV MZ-BI: Mit Einschränkungen auf drei Gebieten will der Landkreis Mainz-Bingen die Zahl der Neuinfektionen in den nächsten Wochen senken: Die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern wird reduziert, ein teilweises Alkoholverbot eingeführt und eine ergänzende Maskenpflicht festgelegt. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, 18. Oktober, 0:00 Uhr in Kraft.
- 9. Oktober 2020 RLP: Konsolidierte Fassung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 11. September [gilt z.T. ab dem 10. & z.T. 13. Oktober 2020]
- Vierte Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 9. Oktober 2020[gilt z.T. ab dem 10. & z.T. 13. Oktober 2020]
- 25. September 2020 RLP: Konsolidierte Fassung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 11. September
- Vergleich der Version 11.1 mit der Vorversion
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 18. September 2020 [gilt ab dem 19. September 2020]
- Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbuße nach § 23 der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung
- Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 16. September 2020
- 13. September 2020 RLP: Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 11. September 2020 [gilt ab dem 16. September 2020]
- Vergleich der 11. Verordnung mit der Vorversion
- Hygienekonzepte [gültig ab dem 16. September 2020)
- Regelungen zur Nutzung der Trauerhalle der Ortsgemeinde Nackenheim
- 26. August 2020 RLP: Konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. August 2020
- Vergleich der 10. Verordnung zur Vorversion
- Dritte Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. August 2020 [seit dem 26. August in Kraft]
- Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 16. August 2020
- Pfarrei St. Gereon Nackenheim: Online Anmeldung für Gottesdienste
- Einen Vergleich zum letzten Brief des Bürgermeisters findet man hier…
- 18. Juli 2020 RLP: Konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2020
Zweite Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2020 [seit dem 15. Juli in Kraft]
Vergleich der 10, Verordnung (1. zur 2. Änderung)
Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 15. Juli 2020
Einen Vergleich zum letzten Brief des Bürgermeisters findet man hier… - 8. Juli 2020 RLP: Dokumente für Schulen
Umgang mit dem Coronavirus im neuen Schuljahr und Elternbriefe
Auslegungshilfe Sommer 2020 - 25. Juni 2020 RLP: Konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. Juni 2020
Erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. Juni 2020
Vergleich der 10. Verordnung mit und ohne Änderungen
Kreis Mainz-Bingen öffnet seine Sporthallen für den Vereinssport
Neue Regelungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe ab 1. Juli - 24. Juni 2020 Die Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim wurden aufgrund der 10. Coronabekäpfungsverordnung des Landes angepasst. Die Änderungen treten am 24.06.2020 in Kraft.
22.Juni 2020 RLP: Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) vom 19. Juni 2020 [tritt zum 24. Juni 2020 in Kraft]
Vergleich der 10. und 9. Coronnabekämpfungsverordnung mit Änderungen
Kreis lässt Sporthallen vorerst geschlossen
Corona Warn APP - 13. Juni 2020 RLP: Konsolidierte Fassung der neunten Corona-Bekämpfungsverordnung
Vergleich der 9. Verordnung mit und ohne Änderungen vom 9. Juni - 5. Juni 2020 Die Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim wurden aufgrund der 9. Coronabekäpfungsverordnung des Landes angepasst. Die Änderungen treten am 10.06.2020 in Kraft. Einen Vergleich zum letzten Brief des Bürgermeisters findet man hier…
RLP: Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeLVO) vom 4. Juni 2020 [tritt zum 10. Juni 2020 in Kraft]
Vergleich der 8. und 9. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - 28. Mai 2020 Die Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim wurden aufgrund der 8. Coronabekäpfungsverordnung des Landes angepasst. Die Änderungen treten am 27.05.2020 in Kraft. Einen Vergleich zum letzten Brief des Bürgermeisters findet man hier…
RLP: Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO) vom 25. Mai 2020 [in Kraft seit dem 27. Mai 2020]
Hygienekonzepte: Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über einzuhaltende Hygienepläne verschiedener Bereiche. - 21. Mai 2020 Pfarrei St. Gereon Nackenheim: Öffentliche Gottesdienste wie Hl. Messe, Requien, Wortgottesdienste finden in unserer Pfarrgruppe wieder ab Pfingstsamstag, 30.05.2020, statt. Aber nur in den Pfarrkirchen.
RLP: Auslegungshilfen zur 7. Verordnung - 16. Mai 2020 Siebente Corona-Bekämpfungsverordnung RLP
Die Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim wurden aufgrund der 7. Coronabekäpfungsverordnung angepasst.
Kreis-Sportplätze wieder offen
Tablets für alle Schülerinnen und Schüler an den Kreisschulen
AU-Bescheinigung per Telefon weiter möglich - 13. Mai 2020 Evangelische Gottesdienste
- 11. Mai 2020 Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist ab Montag, den 11. Mai wieder für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich
RLP 6. Verordnung, Hinweise für Hotels und Gasstätten
Corona Hotline der IHK Für Hotels und Gasstättten
Weingut Sans Lorch Ab 14. Mai wieder geöffnet
Ferienförderprogramm der Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen für Grundschüler
Ortsmuseum Nackenheim wieder ab Sonntag, dem 24. Mai 2020
Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim ab dem 13. Mai 2020 - 7. Mai 2020 Informationen zum stufenweisen Schulanlauf in RLP
Fahrplan der Lockerungen in RLP - 1. Mai 2020
Schulbeginn Carl Zuckmayer Grundschule ab 4.5.2020
Maßnahmen der Ortsgemeinde Nackenheim zum Schutz gegen Corona-Infektionen ab dem 03. Mai 2020
Landesregierung: RLP Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020 [tritt am 3. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft]
Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Ab Montag, den 4. Mai 2020 öffnet das Jobcenter in Ingelheim und die Kfz-Zulassungsstelle in Oppenheim: Eine vorherige Terminvereinbarung ist aus Infektionsschutzgründen allerdings erforderlich.
AWB: Problemmüllbus startet im Mai wieder - 29. April 2020 Braustüberl (Da Salvatore): Liefert ab 1. Mai wieder Speisen
- 23. April 2020 Am Mittwoch, 13. Mai, kann man wieder von 16.30 bis 19.30 Uhr beim DRK in Nackenheim Blut spenden
Die Wertstoffhöfe öffnen dann ab 25. April wieder samstags von 9 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 12 bis 18 Uhr. - 20. April 2020 Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung weiter per Telefon möglich
- 18. April 2020 Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ab Montag nicht mehr per Telefon möglich
- 18. April 2020 Gymnasium Nackenheim Elterninformation – Start nach den Osterferien
Carl Zuckmayer Grundschule Nackenheim: Anmeldung zur Notbetreuung - 18. April 2020 Frauenzimmer Nackenheim ab Dienstag 21. 4. wieder geöffnet
- 17. April 2020 Baufachmarkt Köbig öffnet wieder für Privatkunden am 20.4.2020