Die Diskussion um Claus Schick und die Auswirkungen für Nackenheim

Claus SchickGestern informierte die AZ unter dem Titel „Schick Kandidat zum Schein“ über eine Beschwerde der CDU, beim Wahlausschuss des Landkreises, gegen die Kandidatur des, noch bis 2017 amtierenden, Landrates Claus Schick auf der Liste der SPD für die Kreistagswahl im Mai. Die CDU vertritt den Standpunkt, dass Schick nicht kandidieren könne, da er niemals Kreistagsmitglied werden kann, ohne seinen Posten als Landrat aufgeben zu müssen.

In §5 des rheinlandpfälzischen Kommunalwahlgesetzes findet man folgendes:

„ §5 KWG – Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

(1) Wer zum Mitglied des Gemeinderats gewählt ist und die Wahl angenommen hat, darf nicht gleichzeitig hauptamtlich tätig sein als

1. 
Beamter oder als Beschäftigter (soweit er nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichtet) der Gemeinde,“

Ich persönlich halte die Beschwerde für aussichtslos. Aber die CDU will wohl darauf aufmerksam machen dass anstelle von Herrn Schick wohl ein „Nachrücker der SPD Liste“ in den Kreistag einziehen wird.

Welche Auswirkungen hat die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat für die Gemeinderatswahl in Nackenheim?

 Jutta SchoeppenthauViel interessanter ist für mich die Frage, was dieser Paragraph für uns in Nackenheim bedeutet. Hier ist die SPD in einer ähnlichen Situation, da Frau Schöppenthau als Gemeindesekretärin Beschäftigte der Gemeinde ist.

Wird sie zur Bürgermeisterin gewählt, wovon sie auf ihrer Website ausgeht, muss sie ihren Job aufgeben. Ich vermute das sie dies auch tun wird.

Was aber wenn sie in den Gemeinderat gewählt wird? Sie müsste ja dann ihren Job aufgeben. Oder wird sie auf die Ratsmitgliedschaft verzichten, sollte sie nicht zur Bürgermeisterin gewählt werden?

Ich habe mir vorgenommen Frau Schöppenthau darauf anzusprechen.

Ein Gedanke zu „Die Diskussion um Claus Schick und die Auswirkungen für Nackenheim

  1. Pingback: Kommunalwahl – SPD Spitzenkandidatin geht fest davon aus zu gewinnen | Nackenheimer Notizen

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