Darf eigentlich über den Landesrat für digitale Entwicklung berichtet werden?

CopyrightGestern konstituierte sich in Rheinland-Pfalz der Landesrat digitale Entwicklung. 

 

Leider darf ich hierzu keine weiteren Informationen in meinem Blog – ohne die schriftliche Genehmigung aus der Staatskanzlei geben.  Jeder muss also selber die Seite besuchen: http://www.landesrat-rlp.de/

 

Also darf ich mich morgen wieder Einspruch gegen diese Impressumauflage, beim Datenschutzbeauftragten RLP, einlegen. Warum erst Morgen? Die Antwort ist einfach.

Da er keine Emails beantwortet müssen Eingaben per Brief erfolgen. So jedenfalls meine Erfahrungen aus den letzten Eingaben.

PS: Besonders pickelnd finde ich dass der Datenschutzbeauftragte selber Mitglied des neuen Landesrates ist.

 

Aber das Thema ist so spannend dass sich die Mühe lohnt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.