Corona-Soforthilfe für Kulturschaffende

Die Netzwerkbeauftragte für das Ehrenamt beim Kreis Mainz-Bingen Antoinette Malkewitz. / Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/Bardo Faust

Liebe Vereinsvorstände, Vereinsmanager und Geschäftsführer,
aus Ihren Reihen kamen viele Nachfragen, ob auch Kulturschaffende, wie z. B. Musik- und Gesangvereine, in das Corona-Soforthilfeprogramm des Landes fallen. Ich habe beim Kulturminister nachgefragt und folgende Antwort samt Anhang erhalten:

Die Soforthilfen des Bundes werden branchen- und rechtsformunabhängig gewährt. Ebenso ist eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Es reicht jedwede „wirtschaftliche Tätigkeit“ eines Antragstellers aus, sofern dieser „dauerhaft am Markt“ tätig ist.  Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen.

Neben Künstlerinnen und Künstlern können somit auch private gemeinnützige Institutionen wie eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs Soforthilfe beantragen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen, wie z.B. das Vorhandensein betrieblicher Kosten, erfüllen. Rein ehrenamtlich betriebene Unternehmen fallen allerdings nicht darunter, auch wenn sie betriebliche Sachaufwendungen haben. Sie müssen mindestens einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte haben.

Ein eigens Hilfsprogramm für  Kultur-, Musik- und Gesangvereine besteht nicht.  

Weitere, ergänzende Informationen können Sie auch der im Anhang beigefügten Pressemeldung unseres Ministerium entnehmen.“

Meine herzliche Bitte: Wer Fragen dazu hat – und die haben Sie mit Sicherheit – wendet sich bitte direkt an das Kultusministerium oder die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung.  Je mehr Vereine sich melden, die nicht unter das Soforthilfe-Hilfeprogramm fallen und dennoch in Not sind, desto besser ist die Wirkungskraft. Vielleicht wird dann nachgebessert – die Hoffnung stirbt zuletzt.

Übrigens: Rheinland-Pfalz hat ein Kulturberater-Team für die Beratung der Kulturschaffenden eingerichtet. Am Donnerstag, 9. April 2020, unterstützt Kulturminister Konrad Wolf die Kulturberaterinnen und Kulturberater Christina Biundo, Dr. Björn Rodday und Roderick Haas bei ihren Beratungstätigkeiten. Von 11:00 bis 13:00 Uhr ist Minister Wolf über die Telefonnummer 06131/6362730 zu erreichen.

Antoinette Malkewitz, Netzwerkbeauftragte Ehrenamt , Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.